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Kantonale Unterschiede bei Steuern auf Vorsorgegeldern

Die kantonalen Unterschiede bei den Steuern auf Vorsorgegelder sind gross – was Sparer beachten sollten

NZZ; 30.4.2018; Michael Ferber

 

Beziehen Versicherte ihre Gelder aus der Vorsorge, werden Kapitalauszahlungssteuern fällig. Diese variieren deutlich von Kanton zu Kanton. Es empfiehlt sich eine gute Planung, will man dem Fiskus kein Geld schenken.

 

Mit einem Konto ist die Abgabepflicht höher als mit mehreren Konten. 

 

Einer der grössten Vorteile beim Sparen in der Säule 3a ist die Steuerersparnis. So lässt sich in der Steuererklärung die in dem jeweiligen Jahr eingezahlte Summe vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zudem werden während der Ansparzeit weder Einkommens- noch Vermögenssteuern fällig. Wenn das Geld allerdings ausgezahlt wird, muss der Sparer eine Steuer für den Bezug des in der Säule 3a angesparten Kapitals zahlen. Um diese möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, in mehrere Säule-3a-Konten einzuzahlen. Beim Vorsorgesparen empfiehlt sich eine gute Planung, die auch Gelder aus der Pensionskasse sowie aus Freizügigkeitskonten einschliesst. Diese sollten gestaffelt bezogen werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Zu beachten sind dabei die grossen Unterschiede bei der Höhe der Kapitalbezugssteuer in den verschiedenen Kantonen.

 

Ein Umzug als Option?

 

Laut einer Anfang dieses Jahres veröffentlichten Studie der Credit Suisse (CS) werden im Kanton Schwyz die geringsten Kapitalauszahlungssteuern fällig, danach folgen Zug, Basel-Landschaft, Graubünden und Appenzell Innerrhoden (vgl. Grafik). Die Waadt, Freiburg, Neuenburg, Basel-Stadt und der Jura liegen am Schluss der Rangliste. Die Auswertung beruht auf einem synthetischen Index, der auf Kapitalbezügen zwischen 50 000 und 200 000 Fr. für Ledige und Ehepaare im Jahr 2017 basiert.

 

Deutliche kantonale Unterschiede bei der Besteuerung von Vorsorgekapital

 

Belastung durch Steuern auf Kapitalleistungen, synthetischer Index basierend auf Kapitalbezügen zwischen 50000 und 250000 Franken für Ledige und Ehepaare, 2017

Schweizer Mittel ist bei 100 – Quelle: Tax Ware, Credit Suisse – Grafik: cke.

Wie die Credit Suisse ausführt, können die Unterschiede zwischen den Gemeinden sehr deutlich sein. In Wollerau (Kanton Schwyz) müssten für ein Sparkapital von 200 000 Fr. lediglich Steuern von 7903 Fr. bezahlt werden. In verschiedenen Gemeinden in der Waadt würden hingegen rund 10% des angesparten Kapitals an Steuern fällig, also rund 20 000 Fr. Auch schon beim kleineren Betrag von 100 000 Fr. seien die Unterschiede zwischen den Gemeinden gross. Während in Wollerau auf diesen Betrag eine Kapitalbezugssteuer in Höhe von 1938 Fr. anfällt, sind es in Herisau (AR) 5937 Fr. Auch Rafael Lötscher, Partner bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft BDO, weist darauf hin, wie stark sich die Unterschiede in der Besteuerung vor allem bei höheren Beträgen bemerkbar machen. So liege der Steuersatz bei einer Vorsorgekapitalauszahlung von 3 Mio. Fr. in Zürich derzeit bei 20,5%, in Appenzell Innerrhoden hingegen bei 5,7%. Dies ergebe einen Steuerunterschied von 444 000 Fr., und in einem solchen Fall könne sich folglich sogar ein Umzug lohnen, sagt Lötscher. Ob dies so sei, müsse allerdings von Fall zu Fall betrachtet werden. Vor «Scheinumzügen» sei zu warnen, hier schauten die Steuerämter genau hin.

 

Staffelung der Gelder ist wichtig

 

Um die Steuerbelastung zu verringern, ist es vor allem in Kantonen mit höheren Steuern ratsam, die Gelder aus der Säule 3a, Freizügigkeitskonten sowie der Pensionskasse gestaffelt zu beziehen. Schliesslich werden alle Kapitalauszahlungen, die in einem Kalenderjahr bezogen werden, zusammengerechnet. Da hohe Zahlungen proportional stärker besteuert werden, lohnt sich die Verteilung auf mehrere Jahre.

Allerdings sind auch hier die Unterschiede zwischen den Kantonen gross. Die CS hat in ihrer Studie untersucht, wie viel Steuern sich sparen lassen, wenn man ein Säule-3a-Kapital von insgesamt 200 000 Fr. auf vier verschiedene Konten à 50 000 Fr. verteilt und diese Beträge gestaffelt bezieht. In Freiburg wäre die Ersparnis am grössten. So würden bei einem Bezug der 200 000 Fr. aus der Säule 3a «auf einen Schlag» fast 16 000 Fr. an Steuern anfallen – würde man den Bezug hingegen auf vier Jahre verteilen, wären es «nur» 7100 Fr. Etwas geringer ist dieser Effekt laut der Bank in Kantonen, die eine Flat-Rate-Tax oder nur wenige Progressionsstufen bei den Kapitalbezugssteuern haben. Dazu gehört auch der Kanton Zürich. Im obengenannten Beispiel liessen sich durch die Staffelung trotzdem Steuern im Volumen von 2339 Fr. sparen. Aus Befragungen geht indessen hervor, dass die meisten Bürger die Kapitalauszahlungen aus der Säule 3a nicht staffeln.

 

Unterschiedliche Steuerpraktiken

 

Wichtig zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Kantone beim Teilkapitalbezug in den Jahren vor der Pensionierung sehr unterschiedliche Steuerpraktiken pflegen. Lötscher spricht diesbezüglich von einem «ziemlichen Durcheinander». Auch die Steuerexperten Mario Lazzarini von Pensexpert und Max Ledergerber von LL Steuerberatung und Treuhand wiesen jüngst an einem Anlass darauf hin, dass es derzeit weder vorsorge- noch steuerrechtliche Bestimmungen noch Rechtsprechungen über die Beschränkung der Anzahl an Teilkapitalbezügen von Altersleistungen gibt. In der 2017 an der Urne gescheiterten Rentenreform war vorgesehen, dass maximal drei Bezüge von Altersleistungen in Kapitalform möglich sein sollten. Die Begrenzung bezog sich auf das jeweilige Arbeitsverhältnis, auch wenn der Lohn bei mehreren Vorsorgeeinrichtungen versichert ist. Zudem setzte der Teilkapitalbezug eine Lohnreduktion voraus und durfte das prozentuale Ausmass der Lohnreduktion nicht über-, jedoch unterschreiten. Dieser Vorschlag könne wieder auf den Tisch kommen, meinten die Steuerexperten.

Als Beispiel für die derzeitigen massiven kantonalen Unterschiede nennt Lötscher die Tatsache, dass in Zürich nur zwei Teilkapitalbezüge zulässig sind, in anderen Kantonen hingegen drei. So werden in Zürich bei einem Kapitalbezug von 600 000 Fr. in zwei Schritten Steuern in Höhe von 36 600 Fr. fällig. Wären drei Teilbezüge erlaubt, würde die Steuerbelastung auf 33 600 Fr. sinken. In den Kantonen Schwyz und Zug, in denen jeweils drei Teilkapitalbezüge zulässig sind, beträgt die Steuerbelastung 21 000 bzw. 25 200 Fr. «Heftig» seien die Steuerunterschiede, wenn viel Geld in der beruflichen Vorsorge stecke, sagt Lötscher.

 
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