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Die Rente selbst fabrizieren

Ein Artikel, der unlängst in der «Finanz und Wirtschaft» erschienen ist, kommt bezüglich des Kapitalbezugs bei der Pensionierung zu einem gemischten Fazit. So darf die Tragweite eines solchen nicht mehr veränderbaren Entscheides nicht unterschätzt werden. Das Risiko besteht insbesondere darin, dass das bezogene Kapital in vielen Fällen nicht ausreicht, um den Lebensabend zu finanzieren. Zudem profitieren Personen, die eine Rente beziehen, von der verbesserten Planbarkeit ihres Altersguthabens. Andererseits bringt der Kapitalbezug in vielen Fällen steuerliche Vorteile mit sich. Wer sich trotz der Risiken für den Kapitalbezug entscheidet, dem rät der Autor, genügend finanzielle Puffer einzuplanen sowie sich mit der Thematik der eigenverantwortlichen Vermögensanlage zu befassen.

Finanz und Wirtschaft; 25.06.2016 Seite 14 Vorsorge Thomas Hengartner

Wegen der Alterung der Bevölkerung rutscht der Rentenumwandlungssatz der Pensionskassen drastisch ab. Der Bezug von Kapital zum Pensionierungszeitpunkt anstelle von Rente erreicht bereits gut 6 Mrd. Fr.

Das Altersguthaben für den Ruhestand in bar aus der Pensionskasse zu beziehen und daraus selbst eine Rente zu fabrizieren, wird von Beratern kontrovers beurteilt. «Der Entscheid betrifft für viele Menschen den grössten Bestandteil des Vermögens, er hat erhebliche und nicht mehr veränderbare Konsequenzen», sagt Karl Flubacher vom VZ Vermögenszentrum. Vorzüge des Kapitalbezugs erkennt er besonders in steuerlicher Hinsicht.

Mit dem Verzicht auf Rente seien drei grosse Risiken verbunden, mahnt Reto Leibundgut vom Beratungsunternehmen Calm – die eigene Langlebigkeit, diejenige des Partners oder der Partnerin und die Unwägbarkeit des Erfolgs der selbst verantworteten Geldanlage: «Der Kapitalstock eines Haushalts reicht in vielen Fällen bei weitem nicht aus, wenn man die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Aufbrauchens des Pensionskassenkapitals möglichst niedrig halten möchte.»

Kapital reicht zu 80% nicht aus

In einer Beispielrechnung, die auf der Internetseite www.ava.c-alm.ch eingesehen werden kann, übersteigen die Kosten der Selbstversicherung des Alters mit gut 80%iger Wahrscheinlichkeit den Barwert des Kapitalbezugs. Dabei wird mit möglichst gesicherter Ausfinanzierung auch bei Marktschwankungen und langem Leben kalkuliert.
Da die Pensionskassen die Rentenumwandlungssätze wegen der niedrigen Marktrenditen und der steigenden Lebenserwartung wahrscheinlich weiter verringern, bleibt der Kapitalbezug ein heisses Thema. Aktuelle Zahlen liegen zu 2014 vor, als gemäss Bundesamt für Statistik 6,1 Mrd. Fr. von den Vorsorgeeinrichtungen in bar ausgezahlt wurden, 4,6% mehr als im Jahr zuvor.

Für die Kapitalbezüger ist die Sache komplex, da die eigene Investmentfähigkeit und die Lebenserwartung geschätzt werden müssen. «Deswegen und weil die Auswirkungen auf Steuern und Nachlassplanung unumkehrbar sind, wird in der Pensionierungsplanung oft eine Mischform von Pensionskassenrente und Kapitalbezug gewählt», weiss VZ-Berater Flubacher.

Die Rente erbringe ein planbares Einkommen und delegiere alle Fragen der Vermögensanlage. Mit dem Beziehen von Vorsorgekapital könnten gut gestellte Personen hingegen nach freiem Ermessen Anschaffungen bestreiten oder Mitglieder der Familie finanziell unterstützen. Die Kombination ermögliche eine Diversifikation der vollständig gegenläufigen Konsequenzen eines frühen Tods bzw. eines langen Lebens.

Gesetzlich geregelt sind Bezüge aus dem Stammvermögen, dem sogenannten BVG-Obligatorium. Mindestens ein Viertel davon darf bar bezogen werden. Viele Vorsorgeeinrichtungen haben festgelegt, auf Verlangen sämtliche Teile des Vorsorgeguthabens auszuzahlen.

Oft erheblicher Steuervorteil

Auf politischer Seite wird befürchtet, die Sozialhilfekosten würden unkontrolliert steigen, wenn Kapitalbezüger im späteren Lebensverlauf plötzlich ohne Pensionskassenrente und eigenes Altersvermögen dastehen.«Nach Abschluss der Vernehmlassung zur Reform der AHV-Ergänzungsleistungen wird der Bundesrat entscheiden, welche möglichen Begrenzungen weiterverfolgt werden», sagt auf Anfrage Colette Nova, Vizedirektorin des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV.

Die steuerlichen Auswirkungen sind kantonal unterschiedlich. Auf Kapitalbezügen fällt wie bei der Auszahlung von Vorsorgevermögen der ergänzenden Säule 3a eine einmalige Auszahlungssteuer an. Anschliessend setzt die übliche Vermögens- und Ertragsbesteuerung ein. Die Pensionskassenrente hingegen ist wie die AHV-Rente als Einkommen zu versteuern. Der individuell zutreffende Grenzsteuersatz hat wesentlichen Einfluss darauf, wie viel in beiden Varianten nach Steuern als Nettoergebnis bleibt.

Für Kapitalbezüger wird relevant, wie leicht man sich mit eigenverantwortlicher Vermögensanlage tut. Der Kapitalverzehr lässt sich wegen der unabsehbaren Lebenszeit nicht verlässlich planen. Finanzielle Puffer sind deshalb unabdingbar.

 

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