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Seit dem 3. Juni 2010, also ziemlich genau seit 10 Jahren, haben wir hier mehrmals pro Woche Medienberichte kuratiert und eigene Inhalte veröffentlicht. Noch länger gibt es die Website mit-uns-fuer-uns.ch. Mit Kuratieren ist gemeint, dass wir die wesentlichen Inhalte zusammengefasst und sie oft auch in einen grösseren Zusammenhang gestellt haben. Zum Beispiel Informationen, die mit dem überhöhten BVG-Mindest-Umwandlungssatz zu tun hatten, ohne dass dies im ursprünglichen Artikel erwähnt worden wäre.
Der Walliser Bote hat am Freitag berichtet, dass das Bundesamt für Statistik neue Berechnungen zum Bevölkerungswachstum in der Schweiz veröffentlicht hat. Demnach dürfte die Bevölkerung in der Schweiz "in den nächsten 31 Jahren um 1,8 Millionen auf 10,4 Millionen Menschen wachsen. Ausserdem wird die Bevölkerung besonders in den nächsten zehn Jahren rasch altern, ehe sich die Alterung wieder verlangsamt. Demnach wächst die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz im Jahr durchschnittlich um 0,6 Prozent. Das BfS hat wei Szenarien berechnet, ein «hohes» und ein «tiefes» Szenario.
Eine Auswertung der Stellungnahmen der politischen Parteien zur Vernehmlassung des Bundesrates für die BVG-Revision ergibt, dass diese sich mehrheitlich gegen die geplante neue Umverteilung aussprechen und den Bundesrat auffordern, andere Finanzierungsmodelle für die Abfederungsmassnahmen zu prüfen. Kommt hinzu, dass der Schweizerische Pensionskassenverbands ASIP heute in einer http://www.asip.ch/aktuell/news/http://www.asip.ch/aktuell/news/ nochmals auf sein Modell hingewiesen hat, das ohne eine neue Umverteilung auskommt, insgesamt wesentlich günstiger und leichter umzusetzen wäre.
Ein zweiter Frühling nach der Pensionierung – viele Ehepaare träumen davon. Endlich hat man mehr Zeit zu zweit, für Reisen, die Hobbys oder die Enkel. Eine verstaubte Ehe kann dann wieder zu neuem Leben erwachen. Nicht selten tritt aber das Gegenteil ein: Der Partner, den man sonst nur am Abend und am Wochenende gesehen hat, ist nun jeden Tag 24 Stunden anwesend. Für einige Beziehungen ist das mehr Nähe, als man vertragen mag. Kommen dazu noch gegensätzliche Vorstellungen davon, wie der Ruhestand gestaltet werden soll, ist eine Trennung manchmal die einzig sinnvolle Lösung.
"Viele Erwerbstätige arbeiten nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiter. Das kann steuerliche Tücken haben. Nicht in jedem Fall lohnt es sich finanziell, seine goldenen Jahre hinter dem Bürotisch zu verbringen", schreibt die NZZ. Der Artikel schildert ausführlich, was bei den drei Säulen der Altersvorsorge zu beachten ist, wenn man nach dem offiziellen Rentenalter weiterarbeiten möchte und was die jeweiligen Vor- und Nachteile sind. Wirklich lesenswert für alle, die nicht planen, mit 64/65 in den Ruhestand zu gehen. Mehr dazu hier.
20 May 20
mit-uns-fuer-un...
Claude Chatelain befasst sich mit dem Fall einer Bernerin, die sich das Kapital der 2. Säule und gleichzeitig auch die Säule 3a auszahlen liess. Ihr Banker hatte die vermeintlich gute Idee, ihr zu raten, das Geld der Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto seiner Bank zu überweisen und erst im nächsten Jahr zu beziehen. Das Kapital der 2. Säule, eben der Pensionskasse, und das Geld der Säule 3a würden damit nicht im gleichen Jahr ausbezahlt und die Steuerprogression erhöhen. Dumm gelaufen... Mehr dazu hier.
Immer wieder, wenn die Aktienmärkte einbrechen, hagelt es Kritik an der zweiten Säule, das Altersguthaben der Versicherten werde im Spielkasino verscherbelt usw. Im nächsten Satz heisst es dann, die AHV sei zu stärken oder gar die zweite Säule in die AHV zu überführen. Ignoriert wird die Binsenwahrheit, dass ein System, das auf drei Säulen ruht, stabiler ist als ein solches, das nur auf einer Säule steht. Ignoriert wird ebenfalls, dass auch die AHV einen Fonds hat, mit dem sie in Aktien und andere Anlagen investiert, der parallel zur zweiten Säule leidet, wenn die Aktienmärkte einbrechen.
Die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen wurden – nach einer sehr hohen durchschnittlichen Netto-Vermögensrendite von +10.4% im Jahr 2019 (gegenüber -2.8% im Vorjahr) – hart von der Coronakrise getroffen, wie die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) heute im Rahmen ihrer Jahresmedienkonferenz mitteilte. Die starken Marktkorrekturen ab Mitte Februar 2020 reduzierten die ausgewiesenen Deckungsgrade per Ende April 2020 im Durchschnitt auf 105.6% (gegenüber 111.6% Ende 2019).
10 May 20
mit-uns-fuer-un...
Bei der Wahl einer Pensionskasse stellen sich für Arbeitgebende viele Fragen. Etwa, wie sich die Leistungen für Mitarbeitende verbessern lassen, wie sie Kosten einsparen, eine höhere Verzinsung erzielen oder Anlagerisiken reduzieren können. Worauf bei einem Pensionskassenwechsel zu achten ist. Wer als Arbeitgeber einen Wechsel der Pensionskasse in Erwägung zieht, sollte wissen: Ein Anschlussvertrag sollte nie gekündigt werden, bevor eine schriftliche Deckungszusage der neuen Pensionskasse vorliegt.

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