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Das magere Wissen über die zweite Säule

Ob das Schweizer Volk am 7. März 2010 bei der Abstimmung zur Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent wohl wusste, zu was sie Nein sagte?
Dies fragt sich der Autor dieses Zeitungsartikel, der in der Berner Zeitung erschienen ist.

Gerade im Hinblick auf die wegweisenden Abstimmungen zum Thema Altersvorsorge in nächster Zeit ist eine Kenntnis der Grundbegriffe rund um das Drei-Säulen-System entscheidend.

Hier finden Sie auf der Website übersichtliche Informationen zum Vorsorgesystem und der Zweiten Säule, sowie Fakten und Begriffe bereitgestellt, damit Sie die oben genannte Frage ohne Zweifel mit Ja beantworten können.

Berner Zeitung; 06.09.2016; Seite 17; Berner Oberländer Geld; Claude Chatelain

PENSIONSKASSE Wem gehört das Geld in der zweiten Säule? Logischerweise dem Versicherten. Wirklich? So logisch scheint das nicht allen zu sein. Jeder fünfte ist sich dessen nicht bewusst, wie eine Studie von Axa Investment Managers offenbart.

In drei Wochen wird das Schweizer Volk darüber befinden, ob künftige und laufende AHV-Renten um 10 Prozent erhöht werden sollen. Zudem sind Bundesverwaltung und Bundesparlament damit beschäftigt, eine umfassende Reform der ersten und der zweiten Säule durchzuziehen. Wie diese Reform mit dem vielversprechenden Titel «Altersvorsorge 2020» im einzelnen aussehen wird: Der Souverän hat das letzte Wort.

Doch wenn man für sich das letzte Wort in Anspruch nimmt, müsste man auch wissen, wovon eigentlich die Rede ist. Man müsste die Grundzüge der Altersvorsorge der Schweiz, das viel gepriesene Dreisäulenkonzept, kennen. Damit steht es leider nicht zum Besten. «22 Prozent der Befragten interessieren sich grundsätzlich nicht für die Altersvorsorge», weiss Werner E. Rutsch. Er leitet bei Axa Investment Managers Schweiz den Bereich institutionelle Kunden und liess von der GFS Zürich eine Bevölkerungsbefragung durchführen. Sein Fazit: Das mangelnde Wissen ist eine Folge mangelnden Interesses.

Wem gehört die zweite Säule?

Auf die Frage, wem die Lohnabzüge für die berufliche Vorsorge gehören, antworten nur 78 Prozent der Befragten mit «mir selbst». 15 Prozent denken, das Geld gehöre der Pensionskasse (PK), 4 Prozent glauben, das Geld in der Pensionskasse gehöre dem Staat. Interessant: Bei den Romands liegt der Anteil der «Staatsgläubigen» bei 11 Prozent. Ihnen scheint nicht bekannt zu sein, was sie da für Vermögen besitzen. Nur 65 Prozent der befragten Westschweizer sind sich bewusst, dass das Geld in der Pensionskasse ihnen gehört. Besser Bescheid darüber wissen die Tessiner: Hier liegt der Anteil bei 94 Prozent.

Detailliert untersucht wurde in der Studie das viel diskutierte Thema des Vorbezugs von PK-Geldern: 10 Prozent der Befragten wünschen ausdrücklich, das PK-Geld vor Erreichen des Pensionierungsalters beziehen zu können – und zwar ohne Restriktionen. Immerhin 42 Prozent der Versicherten finden jedoch, das gesparte Vermögen solle ohne Ausnahme erst bei der Pensionierung bezogen werden.

Kapital statt Rente

Würden die Befragten heute in Pension gehen, liesse sich jeder Fünfte sein ganzes Pensionskassengeld auszahlen. Das ist eine Verdoppelung gegenüber 2015. «Diese Verdoppelung erstaunt mich und erschreckt mich auch ein bisschen», sagt Werner E. Rutsch. Er sieht drei Gründe für diesen Gesinnungswandel:

  • Mit der Senkung des Umwandlungssatzes gibt es fürs gleiche Geld immer weniger Rente. Das wird den einen oder anderen dazu verleiten, das Kapital zu beziehen.
  • Zweitens sei generell eine wachsende Unsicherheit zu beobachten. Die Bevölkerung scheine dem gesamten System zunehmend zu misstrauen, sodass man die Kontrolle über das eigene Geld selber ausüben möchte.
  • Drittens scheinen sich immer mehr Leute von der Immobilienbonanza einlullen zu lassen, beobachtet Werner E. Rutsch. Sie beziehen das PK-Geld, kaufen sich eine Eigentumswohnung, um diese renditeträchtig weiterzuvermieten.

Wer soll für jene Rentnerinnen und Rentner aufkommen, die das Kapital beziehen und dann verpulvern? Jeder Zweite findet: niemand.

Unterschätzte Risiken

Werner Rutsch warnt davor, das Pensionskassenkapital zu beziehen, selbst wenn der Umwandlungssatz auf unter 5 Prozent sinken sollte. «Hut ab vor jenen, die mit sicheren Anlagen Jahr für Jahr eine Rendite von 4,5 Prozent erzielen.»

Apropos Umwandlungssatz. Im Unterschied zur aktuellen Studie stellte Axa Investment Managers in den letztjährigen Befragungen mehrere Fragen zum Wissen über zentrale Fachausdrücke der zweiten Säule, so auch zum Umwandlungssatz. So mussten die Befragten die Frage beantworten, ob folgende Aussage stimmt: «Umwandlungssatz gleich Berechnung der jährlichen Renten. Alterskapital von 100 000 Franken und Umwandlungssatz von 6,8 Prozent gleich jährliche Rente von 6800 Franken.» Lediglich 48 Prozent, also nicht mal jede zweite Person, bezeichneten die Aussage als richtig.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass das Schweizer Volk am 7. März 2010 über eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent abstimmte. Es lehnte mit grossem Mehr ab. Ob die Mehrheit der Urnengänger damals wohl wusste, zu was sie Nein sagte?

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