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Kapital oder Rente?

Der Bundesrat sieht zukünftig vor, den Kapitalbezug aus der 2. Säule einzuschränken. Er argumentiert eine Kausalität zwischen Kapitalbezug und steigenden Ausgaben für Ergänzungsleistungen. Der vorgesehene staatliche Eingriff in die Eigentumsrechte ist jedoch aus mehreren Gründen problematisch: Einerseits würde man mit solchen Einschränkungen alle Versicherten bestrafen, die vorsichtig und nachhaltig mit ihrem bezogenen Vorsorgevermögen umgehen. Andererseits, so wird im folgenden Zeitungsartikel beschrieben, würden Leute mit tieferer Lebenserwartung benachteiligt. Für sie würde ein Kapitalbezug lohnenswerter ausfallen, als ihr angespartes Altersguthaben bis zum Lebensende als Rente zu beziehen.
Ob der Vorschlag angenommen wird, ist zurzeit noch offen. Er befindet sich bis zum 18. März 2016 in der Vernehmlassung.

 

Bieler Tagblatt; 06.02.2016 Seite 30 Wirtschaft; Claude Chatelain

2. Säule. Der Bundesrat will den Kapitalbezug aus der 2. Säule einschränken. Laut Migros-Bank benachteiligt dies Leute mit tiefem Einkommen. Grund: Sie leben im weniger lang.

Soll man sich bei der Pensionierung das Kapital der Pensionskasse auszahlen lassen oder auf eine lebenslange Rente vertrauen? Das ist in vielen Fällen der wichtigste finanztechnische Entscheid, den eine erwerbstätige Person im Leben fällen muss. Es ist kein einfacher Entscheid.

Geht es nach dem Sozialminister Alain Berset, so wird der Staat dem einzelnen Bürger künftig diesen schwierigen Entscheid abnehmen oder zumindest erleichtern. Der SP-Magistrat will den Kapitalbezug einschränken. So dürften nur noch überobligatorische Guthaben auf einen Schlag bezogen werden. Das im Rahmen des gesetzlichen Minumums angesparte Alterskapital, eben das obligatorische Guthaben, wäre demzufolge als lebenslange Rente zu beziehen. Tangiert ist somit bloss der obligatorische Teil der Vorsorge bis zu einem Lohn von 84 600 Franken.

Je höher die Lebenserwartung, desto eher lohnt sich eine lebenslange Rente. Die Migros-Bank machte kürzlich folgende Modellrechnung: Bei einem Kapital von 500 000 Franken wird ein 95-jähriger Mann 300 000 Franken mehr Rente erhalten, als wenn er das Kapital bezogen hätte.

Geld gehört Versicherten

Wer dagegen mit einer kürzeren Lebenserwartung rechnet, wird aufs Kapital setzen. Der Todesfall im Alter von 70 Jahren führt gemäss Modellrechnung der Migros-Bank zu einem Vorteil von 300 000 Franken, wenn man sich das Kapital auszahlen liess. Der Verstorbene hätte von den 500 000 Franken erst 200 000 verbraucht. 300 000 Franken blieben den Erben. Eine Einschränkung des Kapitalbezugs wird sich also für Leute mit einer geringen Lebenserwartung nachteilig auswirken. Laut Albert Steck von der Migros-Bank sind das tendenziell Leute mit geringem Einkommen. Er stützt sich auf eine Auswertung des Bundes, wonach Personen mit dem tiefsten Schulabschluss im Schnitt sieben Jahre früher sterben als solche mit einer hohen Bildung.
Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Der Vorschlag befindet sich bis zum 18. März 2016 in der Vernehmlassung. Doch die Migros-Bank stellt die grundsätzliche Frage, wie stark der Staat in die Eigentumsrechte eingreifen soll. «Vergessen wir nicht», schreibt Albert Steck: «Das Kapital in der 2. Säule gehört den Versicherten. Die Wahlfreiheit sollte deshalb nur bei schwerwiegenden Gründen beschnitten werden.»

Banken sind für Bezug

Auch ein anderer Punkt darf bei dieser Betrachtung nicht ausser Acht gelassen werden. Die Migros-Bank wie auch andere Finanzdienstleister argumentieren in dieser Frage nicht ganz uneigennützig. Sie profitieren davon, wenn Versicherte der 2. Säule das Kapital beziehen, das sie dann irgendwie anlegen wollen.
Zweitens: «Die Rente dient zur Absicherung der Existenz bis ins hohe Alter. Mit dem ausbezahlten Kapital kann man sich jederzeit besondere Wünsche erfüllen», heisst es etwa im Ratgeber des Vermögenszentrums. Leider gilt dies bei Leuten mit geringem Einkommen nicht. Ihr Guthaben in der Pensionskasse ist nicht so feudal ausgestattet, dass die Höhe der Rente über das Existenzminimum hinausgeht. Wer über keine überobligatorische Guthaben verfügt, kann froh sein, mit den Renten der 1. und der 2. Säule leben zu können.

Wie schläft man besser?

Und drittens: Was nützen einem Rentner mit geringem Einkommen Wahrscheinlichkeitsrechnungen zur Lebenserwartung? Wichtiger als die Frage, was sich in Franken und Rappen eher lohnen könnte, ist das Wohlbefinden. Also die Frage, ob man besser schläft, wenn das Kapital in Wertschriften angelegt und nach und nach zu verzehren ist. Oder ob man lieber die Gewissheit hat, dass jeden Monat so und so viele Franken aufs Konto überwiesen werden.

Das Säulenprinzip

Die soziale Sicherheit beruht in der Schweiz auf drei Säulen.

Die 1. Säule ist die staatliche Grundversicherung (AHV/IV).

Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge. Zusammen mit der 1. Säule soll sie die Fortführung der gewohnten Lebensweise angemessen ermöglichen. Ziel ist hier eine Gesamtrente von rund 60% des Bruttoeinkommens.

Die 3. Säule ist das private Sparen und Vorsorgen. Sie ergänzt die Vorsorge der 1. und 2. Säule bis zum Wunschbedarf.

Quelle: Pensionskasse SHP

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