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Obwohl sich die Schweizer Bevölkerung laut einer Studie um ihre Altersvorsorge sorgt, handelt sie nur zurückhaltend. Oft fühlen sich die Betroffenen noch zu jung oder sie stehen finanziell noch nicht auf festen Beinen, um sich um ihre Altersvorsorge kümmern zu können. Viele fühlen sich auch einfach schlichtweg überfordert. 

 

05. Februar 2019

Stellungnahme des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP

In den letzten Tagen gab es sehr widersprüchliche Forderungen an Pensionskassen (PK). Die einen wollen, dass sie mehr, die anderen, dass sie weniger auf Immobilien und Hypotheken setzen. Gewisse Akteure scheinen die Diskussionen vor allem für Eigenwerbung zu nutzen. Beide Forderungen sind jedoch nicht zielführend und eher dem Kapitel Polemik zuzuordnen.

Früh in die gebundene 3. Säule (Säule 3a) einzuzahlen lohnt sich. Was man einzahlt, kann man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Es hat aber auch andere Vorteile. Wer schon in jungen Jahren in die Säule 3a einzahlt, sorgt frühzeitig fürs Alter vor. Das Guthaben der angesparten Säule 3a ergänzt bei der Pensionierung die Leistungen aus der 1. Säule (AHV) und aus der 2. Säule (Pensionskasse).

 

Wenn ein Arbeitgeber die Pensionskasse wechseln will, muss er die Angestellten über den geplanten Wechsel informieren und von ihnen das Einverständnis einholen. Wichtig zu wissen ist, dass Angestellte und Versicherte bei einem solchen Wechsel ein Wort mitzureden haben.

In besonderen Fällen kann das Vorsorgeguthaben (Pensionskassengeld) schon vor der Pensionierung bezogen werden: Bei Erwerb eines Wohneigentums, bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit (und Sie so nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen) oder bei definitiver Auswanderung aus der Schweiz. Dabei gibt es Ausnahmen und Regeln zu beachten. Ein Fallbeispiel zeigt Fredy Hämmerli im K-Geld Blog. 

Ein Arbeitgeber ist erst dann verpflichtet den Arbeitnehmer in die Pensionskasse aufzunehmen und Arbeitgeberbeiträge zu entrichten, wenn der Arbeitnehmer mindestens 21’150 Franken verdient. Wer zwei oder mehr Teilzeitbeschäftigungen hat, jede unter 21’150 Franken Jahreslohn, der ist grundsätzlich bei keinem Arbeitgeber versichert. Wie man als Teilzeitler trotzdem zu einer Rente kommen kann, wird in diesem Beitrag auf tagesanzeiger.ch von Martin Spieler erklärt.  

 

Wer sich ein Eigenheim leisten will, muss oft tief in die Tasche greifen. Eine willkommene Finanzierungshilfe bietet dabei für viele das Vorsorgegeld aus der Pensionskasse (2. Säule). Vorsorgegelder können auf zwei Arten zur Finanzierung von selbst genutztem Eigenheim eingesetzt werden. Sie können als Barmittel bezogen und als Eigenkapital eingesetzt oder verpfändet werden. Was beim Vorbezug des Altersguthabens beachtet werden sollte, zeigt nabhome.ch. 

 

Angehende Pensionierte müssen sich entscheiden, ob sie ihr Pensionskassengeld bei der Pensionierung als als Rente oder (Teil-)Kapital beziehen. Es ist eine der häufigsten und wichtigsten Fragen bei der finanziellen Vorbereitung der Pensionierung, bei der es Vor- und Nachteile abzuwägen gilt. Wie sich die beiden Bezugsformen unterscheiden, wird in diesem Beitrag von 50plus.ch erklärt. 

 

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